Was mit der Mietkaution geschieht

Wenn man einen neuen Mietvertrag abschließt, muss man dem neuen Vermieter in den meisten Fällen auch eine gewisse Summe Kaution übergeben. Das Geld ist nicht verloren, zumindest im Moment nicht; vielmehr dient es als Sicherheit für den Vermieter. Bevor man sich zur Unterschrift unter dem Vertrag überzeugen lassen sollte, muss man unbedingt ein Übergabe Protokoll zusammen mit dem Wohnungsbesitzer anfertigen. Fotos sollten vom Zustand der Wohnung gemacht werden, sodass beide Parteien genau wissen, wie jedes Stückchen Wand oder Boden, Keller oder Speicher ausgesehen haben. So kann man vermeiden, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses ein großer Streit entsteht, weil der Vermieter die Kautionssumme nicht wieder heraus rücken will, weil die Schäden zu groß sind, die der Mieter während seiner Wohnzeit angerichtet hat.

Die Kaution beträgt meistens drei Monatsmieten, prinzipiell kann der Vermieter aber auch einen anderen Betrag ansetzen, wenn zum Beispiel eine sehr wertvolle neue Einbauküche oder ein Kaminofen in der Wohnung befindlich sind. Dadurch ist der Wert der Mietwohnung etwas höher, und um eventuelle Schäden hier abzusichern, kann der Vermieter auch eine höhere Kaution ansetzen. Der Mieter überweist das Geld zumeist an den Besitzer der Wohnung; man kann die Summe auch bar oder in Form eines Sparbuches übergeben. In jedem Fall muss man sich den Erhalt quittieren lassen, und diese Quittung sollte man auch nicht in der Schreibwaren Schublade verrotten lassen, sondern gut aufbewahren.

Kündigt man die Wohnung, muss der Vermieter die Kaution wieder herausgeben. Dabei darf er alle Schäden, die der Mieter angerichtet hat, geltend machen. Der Mieter hat natürlich die Möglichkeit, die Wände, in denen noch die Nägel der Bilder stecken, und wo sich Nikotinablagerungen um die Bilderrahmen gebildet haben, wieder Instand zu setzen. Auch die Böden kann er wieder in Ordnung bringen. Die Situation ist schwierig, wenn der Vermieter Dinge verlangt, die eigentlich der normalen Abnutzung einer Wohnung zuzuordnen sind. Hier kann es zu allerlei Diskussionen kommen, die manches Mal sogar vor Gericht geklärt werden müssen.

Es ist manchmal reine Ansichtssache, ob eine Renovierung noch vom Mieter ausgeführt werden muss, oder ob sie Sache des Besitzers ist. Im Zweifelsfalle kann man sich hier beim Mieterschutzbund informieren. Ist man dem Besitzer der Wohnung keine Miete schuldig, und sind auch alle anfallenden Nebenkosten abgerechnet, hat man Anspruch auf volle Erstattung der Kaution, wenn die Wohnung, wie im Übergabe Protokoll festgehalten, ordnungsgemäß hinterlassen wurde. Kleinere Differenzen kann man aus der Welt schaffen, indem man vielleicht einfach einmal ein Auge zudrückt; man sollte sich trotzdem, von beiden Seiten gesehen, nicht über den Tisch ziehen lassen.