Was mit der Mietkaution geschieht
.....fallenden Nebenkosten abgerechnet, hat man Anspruch auf volle Erstattung der Kaution, wenn die Wohnung, wie im Übergabe Protokoll festgehalten, ordnungsgemäß hinterlassen wurde. Kleinere Differenzen kann man aus der Welt schaffen, indem man vielleicht einfach einmal ein Auge zudrückt; man sollte sich trotzdem, von beiden Seiten gesehen, nicht über den Tisch ziehen lassen.
